
Laut Bekanntmachung des Bundesinnenministers vom 01.04.1985 kann sich die Griffigkeit einer mit Bindemittel behandelten Fahrbahnoberfläche bei nachfolgendem Regen wieder so verschlechtern, als wäre sie nicht mit Ölbinder behandelt worden. Und weiter: "Zur möglichst weit- gehenden Wiederherstellung der Ausgangsgriffigkeit der Fahrbahnoberfläche muss nach deren zweimaliger Behandlung mit Ölbinder grundsätzlich eine Nachreinigung mit Wasser erfolgen, dem ein
fettlösendes Reinigungsmittel zugesetzt wurde." Diese Nachreinigung unterbleibt häufig. Für dadurch verursachte Unfallschäden haftet der Straßenbaulastträger.
Der "Behördenspiegel"
schrieb im September 2001 u. a.: Ölspuren sind ein Klagerisiko für Kommunen. Etwa 2000 Gerichtsverfahren werden jährlich in Deutschland um die Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen geführt. Genau hier liegt für Gebietskörperschaften seit Jahren ein oft unerkanntes Verfahrensrisiko."
...
Das Öl-Nassreinigungsverfahren gem. Bekanntmachung des Bundesumweltministers vom 7. Juni 1991 entspricht dem Stand der Technik. Nach den Reinigungsmaßnahmen ist die bearbeitete Fläche ölfrei und verkehrssicher. Verkehrsstaus lösen sich schneller auf, weil die Nassreinigung erheblich schneller funktioniert als die ordnungsgemäß angewendete Ölbindermethode, einschließlich der Nachreinigung. Dieses Verfahren ist auch im Schnitt um ein Drittel kostengünstiger, umweltfreundlich und vorteilhaft für die Straßenunterhaltung.
Tel.: 0385 - 71 95 10
24-Sunden-Einsatzbereitschaft
an Werk-, Sonn- und Feiertagen
Sofortiger Start zum Einsatzort
Hoffmann & Berger OHG
19061 Schwerin
www.biotec-service.de